Donnerstag, 8. November 2012

Wiedereingliederung von kranken Arbeitnehmern in der Region Stuttgart


Arbeitsrecht: Reha- und Wiedereingliederungsmanagement durch die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Eschle, Stuttgart

Welche Möglichkeiten gibt es für Arbeitnehmer in der Region Stuttgart, wenn sie aufgrund ihrer Schwerbehinderung gar nicht mehr arbeiten können oder nur eingeschränkt arbeiten können.

Der Arbeitnehmer muss entweder als Schwerbehinderter anerkannt sein mit einem Grad der Behinderung  von mindestens 50 vom 100 oder er muss durch das Arbeitsamt einem Schwerbehinderten gleichgestellt sein. Auch Arbeitnehmer, die nur einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 haben, können beim Arbeitsamt einen Antrag stellen, dass sie einem Schwerbeschädigten gleichgestellt werden.

Diesen Arbeitnehmern kann das Integrationsamt helfen. In einem Präventionsverfahren wird in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und dem Integrationsamt geschaut, ob der Arbeitnehmer aufgrund seiner Behinderung noch in einem leidensgerechten Arbeitsplatz im Unternehmen eingesetzt werden kann. Sollte dies nicht mehr möglich sein so kann man anregen, dass der Arbeitgeber einen Antrag auf Kündigung im Integrationsamt stellt. Das sogenannte Kündigungsverfahren vor dem Arbeitgeber sieht dann so aus, das der Arbeitnehmer aufgrund seiner multiplen Behinderung nicht mehr arbeiten kann und dieser in der Regel eine Abfindung durch seinen Arbeitgeber erhält. Die Abfindungshöhe kann im Integrationsamtsverfahren mit dem Arbeitgeber  ausgehandelt werden. Der Vorteil des Kündigungsverfahrens vor dem Integrationsamt ist es auch, das bei einer anschließenden Arbeitslosigkeit das Arbeitsamt in der Regel von Sperrzeiten absieht, weil das Integrationsamt bereits die relevanten gesundheitlichen Gründe bereits geprüft hat.

Als Rechtsanwalt begleite ich Arbeitnehmer in allen damit verbundenen Angelegenheiten. In der Regel zahlt die Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers die Beanspruchung meiner Kanzlei.

Es ist ratsam, so früh wie möglich einen erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten.
Gerne helfen wir weiter.

RA Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
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