Arbeitsrecht: Reha- und
Wiedereingliederungsmanagement durch die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Eschle,
Stuttgart
Welche Möglichkeiten gibt es für Arbeitnehmer in der Region Stuttgart,
wenn sie aufgrund ihrer Schwerbehinderung gar nicht mehr arbeiten können oder
nur eingeschränkt arbeiten können.
Der Arbeitnehmer muss entweder als Schwerbehinderter anerkannt sein mit
einem Grad der Behinderung von
mindestens 50 vom 100 oder er muss durch das Arbeitsamt einem Schwerbehinderten
gleichgestellt sein. Auch Arbeitnehmer, die nur einen Grad der Behinderung von
30 oder 40 haben, können beim Arbeitsamt einen Antrag stellen, dass sie einem
Schwerbeschädigten gleichgestellt werden.
Diesen Arbeitnehmern kann das Integrationsamt helfen. In einem Präventionsverfahren
wird in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und dem Integrationsamt geschaut, ob
der Arbeitnehmer aufgrund seiner Behinderung noch in einem leidensgerechten
Arbeitsplatz im Unternehmen eingesetzt werden kann. Sollte dies nicht mehr
möglich sein so kann man anregen, dass der Arbeitgeber einen Antrag auf
Kündigung im Integrationsamt stellt. Das sogenannte Kündigungsverfahren
vor dem Arbeitgeber sieht dann so aus, das der Arbeitnehmer aufgrund seiner
multiplen Behinderung nicht mehr arbeiten kann und dieser in der Regel eine
Abfindung durch seinen Arbeitgeber erhält. Die Abfindungshöhe kann im
Integrationsamtsverfahren mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden. Der Vorteil des
Kündigungsverfahrens vor dem Integrationsamt ist es auch, das bei einer
anschließenden Arbeitslosigkeit das Arbeitsamt in der Regel von Sperrzeiten
absieht, weil das Integrationsamt bereits die relevanten gesundheitlichen
Gründe bereits geprüft hat.
Als Rechtsanwalt begleite ich Arbeitnehmer in allen damit verbundenen Angelegenheiten. In der Regel zahlt die Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers die Beanspruchung meiner Kanzlei.
Als Rechtsanwalt begleite ich Arbeitnehmer in allen damit verbundenen Angelegenheiten. In der Regel zahlt die Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers die Beanspruchung meiner Kanzlei.
Es ist ratsam, so
früh wie möglich einen erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten.
Gerne helfen wir weiter.
RA Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
T : 0711- 2482446
E-Mail : KanzleiEschle@aol.com
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